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FAQ

Infos rund um das Thema Trinkwasserhygiene und Legionellenprüfung

Objekte mit einer Trinkwasserinstallation in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Hotels, Kindergärten etc.) oder gewerblichen (z.B. Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird 

und

  • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
  • die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toillette des Restaurants“

 

Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Beprobungspflicht generell befreit

Die Legionellenprüfung in einem Mehrfamilienhaus muss gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre durchgeführt werden.

Diese Vorschrift gilt für alle Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasseranlagen, die an die Trinkwasserversorgung angeschlossen sind und in denen das Wasser zum Duschen oder zum Baden genutzt wird.

Es ist wichtig, dass der Legionellen Test regelmäßig – nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung – durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser im Mehrfamilienhaus frei von gefährlichen Legionellenbakterien ist. Legionellen können eine ernsthafte Lungenentzündung (Legionärskrankheit) verursachen.

Es ist eher selten möglich, sich beim Trinken mit Legionellen zu infizieren, wenn Wasser versehentlich in die Lunge gelangt.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Legionellen nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden können.

Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, ist es empfehlenswert, kontaminiertes Wasser zu meiden und sicherzustellen, dass Wasserleitungen und -systeme regelmäßig gewartet und kontrolliert werden.

Eine Eigentumswohnanlage mit 7 Wohneinheiten wurde bisher von den Eigentümern selbst genutzt. Ein Eigentümer möchte jetzt ausziehen und seine Eigentumswohnung vermieten. Muss jetzt in der Wohnanlage eine Legionellenprüfung durchgeführt werden?

Eine Legionellenprüfung muss durchgeführt werden, wenn folgende 3 Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Es muss eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden sein . Das heißt, der Warmwasserspeicher hat mindestens 400 Liter Inhalt oder der Leitungsinhalt vom Trinkwasser-Erwärmen bis zur weitest entfernten Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter (ohne Inhalt der Zirkulationsleitung)

2. Es müssen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sein , in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Der Inhaber oder sonstige Betreiber der Großanlage muss Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben.

3. Die Vermietung einer Wohnung ist eine gewerbliche Tätigkeit. Somit ist die Legionellenprüfung in einer WEG erforderlich, wenn mindestens 1 Wohnung vermietet ist.

Wenn die WEG ausschließlich von Eigentümern bewohnt wird, fehlt das Merkmal der gewerblichen Tätigkeit. Somit ist eine Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.