Die regelmäßige Beprobung von Trinkwasserinstallationen ist für viele Hausverwaltungen eine gesetzliche Pflicht – aber wann genau greift diese?
Die gute Nachricht: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt klare Antworten auf die Frage: Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden?
In diesem Artikel zeige ich dir die drei entscheidenden Kriterien, mit denen du als Hausverwaltung sofort erkennst, ob deine Gebäude zur regelmäßigen Legionellenprüfung verpflichtet sind.
Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden? – Die 3 entscheidenden Kriterien für Hausverwaltungen
Warum ist die Beprobung von Trinkwasserinstallationen überhaupt notwendig?
Trinkwasserhygiene ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit der Nutzer:innen deiner Immobilie.
Legionellen können sich in Warmwasserinstallationen vermehren und beim Duschen oder über andere vernebelnde Einrichtungen zur Gefahr werden. Deshalb ist es so wichtig zu wissen: Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden?
1. Trinkwasser wird gewerblich oder öffentlich bereitgestellt
Die erste Frage lautet: Wird in deinem Gebäude Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt?
✅ Gewerbliche Tätigkeit:
Die Vermietung von Wohnungen zählt als gewerbliche Tätigkeit.
Auch gemischt genutzte Gebäude (z.B. Wohn- und Gewerbeeinheiten) fallen darunter.
✅ Öffentliche Tätigkeit:
Hotels, Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Sportanlagen.
Überall dort, wo die Allgemeinheit Zugang hat, liegt eine öffentliche Tätigkeit vor.
Merke: Ohne gewerbliche oder öffentliche Nutzung besteht keine Pflicht zur Beprobung.
2. Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
Ein weiteres zentrales Kriterium dafür, welche Trinkwasserinstallationen beprobt werden müssen, ist die Größe der Warmwasserinstallation.
Laut DVGW W 551 ist eine Großanlage gegeben, wenn:
Mehr als 400 Liter Speicherinhalt vorhanden sind
oderMehr als 3 Liter Rohrleitungsvolumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und der entferntesten Entnahmestelle vorhanden sind.
💡 Praxis-Tipp:
Auch bei kleineren Gebäuden können lange Rohrleitungen zum Vorliegen einer Großanlage führen. Prüfe daher nicht nur den Speicher, sondern auch die Rohrnetze!
3. Vorhandensein von Duschen oder vernebelnden Einrichtungen
Das dritte entscheidende Kriterium:
Gibt es in der Immobilie Einrichtungen, die das Trinkwasser vernebeln?
✅ Zu beachten:
Duschen
Whirlpools
Sprühnebelanlagen (z.B. in Fitnessstudios, Wellnessbereichen)
🚫 Nicht betroffen:
Normale Handwaschbecken oder Toilettenspülungen zählen nicht dazu.
Fazit:
Nur Trinkwasserinstallationen mit potenzieller Vernebelung müssen beprobt werden!
Ausnahme: Ein- und Zweifamilienhäuser
Ein- und Zweifamilienhäuser sind grundsätzlich von der Pflicht zur Trinkwasserbeprobung ausgenommen.
Selbst wenn die technischen Kriterien einer Großanlage vorliegen würden, entfällt hier die regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen.
Fazit: So erkennst du, ob deine Trinkwasserinstallation geprüft werden muss
Zusammengefasst lässt sich die Frage „Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden?“ mit diesen drei Punkten beantworten:
Gewerbliche oder öffentliche Nutzung
Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden
Vernebelnde Einrichtungen wie Duschen installiert
Wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, besteht eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Legionellenprüfung – in der Regel alle drei Jahre.
🔍 Profi-Tipp für Hausverwaltungen:
Lass dich frühzeitig beraten, bevor eine Kontrolle ins Haus steht. So sicherst du deine Dokumentation und beugst Haftungsrisiken vor.