Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden? Die 3 entscheidenden Kriterien für die Beprobungspflicht

Die regelmäßige Beprobung von Trinkwasserinstallationen ist für viele Hausverwaltungen eine gesetzliche Pflicht – aber wann genau greift diese?
Die gute Nachricht: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt klare Antworten auf die Frage: Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden?

In diesem Artikel zeige ich dir die drei entscheidenden Kriterien, mit denen du als Hausverwaltung sofort erkennst, ob deine Gebäude zur regelmäßigen Legionellenprüfung verpflichtet sind.

Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden? – Die 3 entscheidenden Kriterien für Hausverwaltungen

 

Warum ist die Beprobung von Trinkwasserinstallationen überhaupt notwendig?

Trinkwasserhygiene ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit der Nutzer:innen deiner Immobilie.
Legionellen können sich in Warmwasserinstallationen vermehren und beim Duschen oder über andere vernebelnde Einrichtungen zur Gefahr werden. Deshalb ist es so wichtig zu wissen: Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden?

1. Trinkwasser wird gewerblich oder öffentlich bereitgestellt

Die erste Frage lautet: Wird in deinem Gebäude Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt?

Gewerbliche Tätigkeit:

  • Die Vermietung von Wohnungen zählt als gewerbliche Tätigkeit.

  • Auch gemischt genutzte Gebäude (z.B. Wohn- und Gewerbeeinheiten) fallen darunter.

Öffentliche Tätigkeit:

  • Hotels, Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Sportanlagen.

  • Überall dort, wo die Allgemeinheit Zugang hat, liegt eine öffentliche Tätigkeit vor.

 

Merke: Ohne gewerbliche oder öffentliche Nutzung besteht keine Pflicht zur Beprobung.

2. Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Ein weiteres zentrales Kriterium dafür, welche Trinkwasserinstallationen beprobt werden müssen, ist die Größe der Warmwasserinstallation.

Laut DVGW W 551 ist eine Großanlage gegeben, wenn:

  • Mehr als 400 Liter Speicherinhalt vorhanden sind
    oder

  • Mehr als 3 Liter Rohrleitungsvolumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und der entferntesten Entnahmestelle vorhanden sind.

💡 Praxis-Tipp:
Auch bei kleineren Gebäuden können lange Rohrleitungen zum Vorliegen einer Großanlage führen. Prüfe daher nicht nur den Speicher, sondern auch die Rohrnetze!

3. Vorhandensein von Duschen oder vernebelnden Einrichtungen

Das dritte entscheidende Kriterium:
Gibt es in der Immobilie Einrichtungen, die das Trinkwasser vernebeln?

Zu beachten:

  • Duschen

  • Whirlpools

  • Sprühnebelanlagen (z.B. in Fitnessstudios, Wellnessbereichen)

🚫 Nicht betroffen:

  • Normale Handwaschbecken oder Toilettenspülungen zählen nicht dazu.

Fazit:
Nur Trinkwasserinstallationen mit potenzieller Vernebelung müssen beprobt werden!

Fazit: Nur Trinkwasserinstallationen mit echter Vernebelung müssen geprobt werden!

Ausnahme: Ein- und Zweifamilienhäuser

Ein- und Zweifamilienhäuser sind grundsätzlich von der Pflicht zur Trinkwasserbeprobung ausgenommen.
Selbst wenn die technischen Kriterien einer Großanlage vorliegen würden, entfällt hier die regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen.

 

Fazit: So erkennst du, ob deine Trinkwasserinstallation geprüft werden muss

Zusammengefasst lässt sich die Frage „Welche Trinkwasserinstallationen müssen beprobt werden?“ mit diesen drei Punkten beantworten:

  1. Gewerbliche oder öffentliche Nutzung

  2. Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden

  3. Vernebelnde Einrichtungen wie Duschen installiert

Wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, besteht eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Legionellenprüfung – in der Regel alle drei Jahre.

🔍 Profi-Tipp für Hausverwaltungen:
Lass dich frühzeitig beraten, bevor eine Kontrolle ins Haus steht. So sicherst du deine Dokumentation und beugst Haftungsrisiken vor.

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