Wenn es um die Trinkwasserhygiene in Wohnanlagen geht, taucht häufig eine zentrale Frage auf:
Was ist der technische Maßnahmenwert – und ist das ein Grenzwert?

Gerade bei Legionellenbefunden sorgt diese Unterscheidung für Unsicherheit.
In diesem Artikel erkläre ich dir verständlich, was der technische Maßnahmenwert bedeutet, warum er so wichtig ist, und was du als Hausverwaltung oder Betreiber beachten musst.

🛑 Hinweis: Dieser Artikel dient der fachlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Was ist der technische Maßnahmenwert bei Legionellen? – Klarheit für Hausverwaltungen

Was bedeutet der technische Maßnahmenwert bei Legionellen?

 

Der technische Maßnahmenwert (TMW) bei Legionellen beträgt

100 koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser.

Dieser Schwellenwert ist verbindlich in der Trinkwasserverordnung 2023 (Anlage 3 Teil II) geregelt.

Ist der technische Maßnahmenwert ein Grenzwert?

 

Nein, es handelt sich nicht um einen klassischen Grenzwert.

Ein Grenzwert würde bedeuten: Wird er überschritten, ist die Nutzung des Trinkwassers sofort verboten.
Beim technischen Maßnahmenwert ist es anders:

  • Er dient als Frühwarnsystem.

  • Bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts sind konkrete Maßnahmen einzuleiten.

  • Die Nutzung der Anlage bleibt zunächst erlaubt, sofern geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Was passiert, wenn der technische Maßnahmenwert erreicht wird?

 

Seit der Novellierung der TrinkwV im Jahr 2023 gilt folgendes Vorgehen:

  1. Maßnahmenpflicht:
    Der Betreiber muss umgehend tätig werden.
    Dazu gehören:

    • Beauftragung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) durch eine hygienisch fachkundige Person

    • Sofortige Information der Nutzer:innen

    • Einleitung technischer oder organisatorischer Sofortmaßnahmen (z. B. Temperaturkorrekturen, gezielte Spülungen)

  2. Informationspflicht des Labors:

    • Neu seit 2023:
      Das akkreditierte Labor informiert unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt, wenn der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten wird.

    • Grundlage: § 52 Abs. 1 TrinkwV 2023

  3. Erfolgskontrolle:

    • Nach Umsetzung der Maßnahmen sind Nachuntersuchungen erforderlich, um die Wirksamkeit zu überprüfen.


Bedeutet der Maßnahmenwert sofort ein Nutzungsverbot?

 

Nicht automatisch.

Solange der Betreiber unverzüglich geeignete Maßnahmen einleitet und mit dem Gesundheitsamt kooperiert, bleibt die Nutzung der Trinkwasserinstallation zunächst erlaubt.


🚫 Ein eingeschränktes oder vollständiges Nutzungsverbot kann das Gesundheitsamt jedoch anordnen, wenn:

  • keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen werden,

  • ein akutes Gesundheitsrisiko festgestellt wird,

  • oder die Wiederholungsuntersuchung erneut kritisch ausfällt.

  • wenn der Wert 10.000KBE/100ml erreicht oder überschritten wird

Fazit: Der technische Maßnahmenwert schützt – aber nur bei richtigem Handeln

 

Der technische Maßnahmenwert bei Legionellen ist kein Endpunkt, sondern ein Startsignal für die Einleitung gezielter Schutzmaßnahmen.


Als Hausverwaltung oder Betreiber solltest du im Ernstfall schnell, strukturiert und nachweisbar reagieren – so schützt du die Gesundheit der Nutzer:innen und beugst rechtlichen Konsequenzen vor.

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