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Legioenellenprüfung: der unsichtbaren Gefahr entgegentreten

Unser Trinkwasser – ein kostbares Gut

Wir vertrauen der hohen Qualität unseres Wassers, welches zum Trinken und Waschen aus unseren Leitungen fließt. In der Regel ist dies auch problemlos möglich.

Trotz strenger Kontrollen kann es zu Verkleidungen des Trinkwassers kommen. Vor allem Legionellen sind dafür verantwortlich, dass es ab und zu ebenfalls in Deutschland zu Erkrankungen kommt, die durch das Leitungswasser verursacht werden.

Es ist daher unerlässlich (und auch gesetzlich geregelt) durch eine Legionellenprüfung dieser unsichtbaren Gefahr entgegenzutreten.

So gelangen Legionellen ins Trinkwasser

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien, die nahezu weltweit und somit auch im Grundwasser vorkommen können. Sie können sich in dem Trinkwasser befinden, welches wir von den Wasserwerken beziehen.

Zum Glück sind dies so geringe Konzentrationen, dass sie für den Menschen nicht gefährlich sind. Doch die Population dieser Bakterien kann sich erhöhen, wenn die Wassertemperatur auf 25°C bis 50°C ansteigt.

Legionellen bilden sich vornehmlich in stehendem Wasser und somit in Leitungen, die nur selten genutzt werden.

Wieso sind Legionellen gefährlich?

Pontiac-Fieber

Nehmen wir die Legionellen in höheren Dosierungen auf, können sie zu schweren Erkrankungen führen. Dazu gehört das Pontiac-Fieber, welches grippeähnliche Symptome mit Fieber hervorruft. Tödlich ist das Fieber zum Glück nicht.


Legionärskrankheit

Auch für die sogenannte Legionärskrankheit sind die Legionellen verantwortlich. Dies ist eine Form der Lungenentzündung, die lebensbedrohlich sein kann.

Die Krankheit ist übrigens nach einem Vorfall in Philadelphia im Jahr 1976 benannt. 181 Personen eines Kriegsveteranentreffens und andere Gäste eines Hotels hatten sich im Hotel mit Legionellen infiziert, die sich in der Klimaanlage des Hotels angesiedelt hatten.


Untersuchungspflicht auf Legionellen

Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die Warmwasser über eine Großanlage zur Verfügung stellen, sind per Gesetz zu einer Untersuchung auf Legionellen verpflichtet. Alle drei Jahre muss diese Legionellenuntersuchung erfolgen.

Die ersten Legionellenprüfungen mussten daher bis zum 31.12.2012 bzw. nach Änderung zum 31.12.2013 stattfinden.

Probenahmeventil (abflammbar) - geeignet zur Legionellenprüfung
So läuft die Legionellenprüfung ab

Nach der Trinkwasserverordnung ist eine Untersuchung an verschiedenen repräsentativen Stellen erforderlich.

Für gewöhnlich müssen daher Proben am Austritt des Trinkwassererwärmers, am Wiedereintritt der Zirkulation sowie am Ende eines jeden Steigstrangs genommen werden.

Die Zapfstellen müssen abflammbar und repräsentativ sein. Für die Trinkwasseruntersuchung sind lediglich rund 100 ml Wasser notwendig, die innerhalb von 24 bzw. höchstens 48 Stunden das zur Legionellenprüfung akkreditierte Labor erreicht haben müssen.

 

Die Auswertung der Proben kann bis zu 14 Tagen dauern. Sobald der Befund vorliegt, wird der Betreiber der Anlage bzw. der Auftraggeber informiert.

Im Januar 2018 gab es einige wichtige Änderungen in der Trinkwasserverordnung

  • Werden bei einer Legionellenprüfung erhöhte Werte festgestellt (>100 KBE/100ml) wird sofort auch das zuständige Gesundheitsamt informiert
  • Die Beprobung von Neubauten wurde auch geregelt. Seit Januar 2018 muss die erstmalige Legionellenprüfung zwischen dem 3. und dem 12. Monat nach Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation durchgeführt werden.

Wichtig: Die Beauftragung für die Legionellenuntersuchung erfolgt durch den UsI direkt an unser Partnerlabor. Die Probenahme erfolgt ausschließlich durch einen Probenehmer, der in das Zertifizierungsverfahren des Labors integriert ist.

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